Wasserversorgung
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Woher kommt unser Wasser :
Die Gemeinde bezieht des gesamte Wasser (vom Zweckverband –WBW- Wasserversorgung Bay. Wald mit Sitz in Deggendorf) aus der Trinkwassertalsperre Frauenau. Bei dem Talsperrenwasser handelt es sich um ein typisches weiches Oberflächenwasser aus dem Einzugsgebiet des Hirschbachs und des Kleinen Regens. Aus einem etwa 30 qkm großen, fast ausschließlich bewaldeten Trinkwasserschutzgebiet, das über die Landesgrenzen hinaus bis auf tschechisches Staatsgebiet reicht, fließt Wasser hervorragender Qualität in die Talsperre. Ein Wasser, das von menschlichen Einwirkungen unbelastet ist und deswegen weitestgehend naturbelassen abgegeben werden kann. Durch den Stauhöhendruck gelangt das Rohwasser der Trinkwassertalsperre zur Aufbereitungsanlage Flanitz bei Frauenau.
Hier durchläuft es im Wesentlichen zwei Aufbereitungsprozesse, bevor es als Trinkwasser in die Versorgung geht. Über die Hochbehälter, Regen, Gotteszell und Viechtach fließt das Wasser im natürlichen Gefälle, ohne Pumpstationen, in einer ca. 53 km langen Leitung bis zum Hochbehälter in Höhenried im Gemeindegebiet Miltach. Von dort führen eigene Leitungen des WBW bis zu den insgesamt 11 Abgabeschächten der angeschlossenen gemeindlichen Ortsteile.
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Folgende Ortsteile sind an die gemeindl. Wasserversorgung angeschlossen:
Ortsteil | Anschluss- jahr |
Angeschloss Einwohner |
Ortsteil | Anschluss- jahr |
Angeschloss Einwohner |
|
Allmannsdorf | 1983 | 67 | Miltach-Ort | 1976 | 1097 | |
Altrandsberg | 1966 | 435 | Obergschaidt | 1974 | 25 | |
Anzenberg | 1969 | 48 | Oberndorf mit Flammrieder Straße |
1965 | 159 | |
Auwies | 1974 | 8 | Riedhof | 1968 | 5 | |
Eben | 1968 | 4 | Rummermühle | 1968 | 6 | |
Eismannsberg | 1968 | 57 | Schwarzenbühl | 1996 | 6 | |
Gferet | 1993 | 29 | Tiefental | 1990 | 6 | |
Heitzelsberg | 1981 | 12 | Untervierau | 1966 | 74 | |
Höhenried | 1990 | 8 | Linden | 1998 | 3 | |
Stand: zum 01.01.2006 | Gde. insgesamt: | 2049 | ||||
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Härtebereich des Trinkwassers:
Nach § 9 des Waschmittelgesetzes ist der Härtebereich des Trinkwassers dem Verbraucher jährlich bekannt zu geben. Aufgrund dieser Vorschrift ist der Härtebereich unseres Wasser auf der jährlichen Wasserrechnung aufgedruckt und auch dort nachzulesen. Das Wasser ist nach der TrinkwasserVO in 3 Härtebereiche eingeteilt.
Das von der Gemeinde abgegebene Wasser fällt unter den Härtebereich "weich", d.h. die Gemeinde hat ein sehr weiches Wasser, das nur wenig Waschmittel benötigt.
Härtebereich weich = weniger als 1,5 Milimol Calciumcarbonat/Liter
Härtebereich mittel = 1,5 - 2,5 Milimol Calciumcarbonat/Liter
Härtebereich hart = mehr als 2,5 Milimol Calciumcarbonat/Liter
Es wird gebeten, die auf den Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln abgestuften Dosiermengen für den Wasserhärtebereich "weich" einzuhalten.
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Wasserqualität:
Nachfolgend die Parameter des Reinwassers aus der
Trinkwasseranlage der WBW in Flanitz (Stand Oktober 2010) im Vergleich der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001
Bezeichnung | Ein- heit |
Aufbereit. Anlage Flanitz |
Grenzwert |
Physik. Chemische Parameter: | |||
Ph-Wert (vor Ort) | --- | 8,11 | 6,5 – 9,5 |
Nitrat (NO3) | --- | 3,5 | 50 |
Leitfähigkeit bei 20 ° C (vor Ort) | --- | 153 | 2.500 |
Wasserhärte | |||
Basekapazität bis pH 8,2 | mmol/l | 0,02 | --- |
Säurekapazität bis pH 4,3 | mmol/l | 2,71 | --- |
Gesamthärte (deutscher Härtebereich) | ° dH | 5,0 | --- |
Härtebereich | --- | 1 | --- |
Gesamthärte (als Calciumcarbonat) | mmol/l | 0,9 | --- |
Mikrobiologische Parameter: | |||
Escherichia Coli ( in 1oo ml ) | KBE | 0 | 0 |
Coliforme Keime ( in 1oo ml ) | KBE | 0 | 0 |
Enterokokken ( in 1oo ml ) | KBE | 0 | 0 |
Koloniezahl bei 20 °C+/ -2°C (in 1 ml) | KBE | 0 | 100 a.F. |
Koloniezahl bei 36 °C+/ -1°C (in 1 ml) | KBE | 0 | 100 a.F. |
KBE = Koloniebildende Einheit | |||
a.F. = Trinkwasserverordnung alte Fassung |
Chemische Parameter:
Die chemische Zusammensetzung unseres Wassers ( die chemischen Parameter ) sind abrufbar auf der Homepage des Zweckverbandes –WBW- Wasserversorgung Bay. Wald, Deggendorf unter: http://www.wbw-info.de auf der Seite –Wasser – Chemische Parameter .
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Anschlußbeiträge
Beitragsschuldner gegenüber der Gemeinde sind die Grundstückseigentümer der anschließbaren Grundstücke, d.h. auch unbebaute, aber bebaubare Grundstücke, die durch die Wasserleitung erschlossen sind, sind ebenfalls beitragspflichtig.
Der Wasseranschlußbeitrag (einmalig zu bezahlender Herstellungsbeitrag für den Anschluß an die Wasserversorgung) beträgt seit 01.03.2000:
- Beitrag für die Grundstücksfläche
0,80 € pro m² - Beitrag für Geschoßfläche des Gebäudes
2.60 € pro m²
Hinweis: Sämtliche Beiträge zuzügl. der gesetzl. MWSt.
Grundstücksfläche ist grundsätzlich das Buchgrundstück, also die Größe des bebauten Grundstückes. In Ausnahmefällen (z.B. bei einem Gebäude über mehrere Flurnummern) werden Buchgrundstücke zur sog. wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst.
Für übergroße Grundstücke gilt folgende Satzungsregelung:
"Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten, die größer als 2000 m² sind, beträgt die bei-tragspflichtige Grundstücksfläche das Fünffache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens aber 2000 m² und höchstens 3000 m²"
Beispiel: Grfl 3000 m², Gefl 350 m²: berechnet werden 2000 m²
Grfl 3000 m², Gefl 500 m²: berechnet werden 2500 m²
Grfl 4000 m², Gefl 800 m²: berechnet werden 3000 m²
Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen ermit-telt. Entscheidend ist die sog. Gebäudefluchtlinie. Keller werden mit der gesamten Fläche herangezogen, Dachgeschosse nur, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder selbständige Gebäudeteile (Scheunen, Ställe, Schuppen, Garagen ...), die nicht an die Schmutzwasserableitung angeschlossen werden müssen oder dürfen, werden nicht zum Geschossflächenbeitrag herangezogen. Das gilt aber nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich eine Schmutzwasserableitung haben! Balkone, Terrassen und Loggien bleiben dann außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.
Grundstücke, die gewerblich ohne oder nur mit geringer Bebauung genutzt werden dürfen, werden zur Geschossflächenberechnung mit einem Viertel der Grundstücksfläche herangezogen. Bei sonstigen unbebauten Grundstücken ist die anzusetzende Geschossfläche nach der in der näheren Umgebung vorhandenen Bebauung im Durchschnitt zu ermitteln. Ansonsten ist ein Viertel der Grundstücksfläche als Geschossfläche anzusetzen.
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Wassergebühren
Die Gebühren berechnen sich aus einer Grundgebühr und einer Einleitungsgebühr in Höhe des Wasserverbrauchs. Gebührenschuldner gegenüber der Gemeinde sind die Grundstückseigentümer (nicht der Mieter). Bei vermieteten Gebäuden hat der Hauseigentümer die Gebühren für die Mietwohnung vom Mieter selber zu erheben.
Gebühr wird von der Gemeinde jährlich im Dezember durch Bescheid festgesetzt. Auf die Gebührenschuld sind am 15.02., 15.05., und 15.08. eines jeden Jahres Vorauszahlungen zu leisten (insgesamt 3/4 der Jahresabrechnung des Vorjahres).
Der jährl. Wasserverbrauch ist durch die Abnehmer jedes Jahr selber abzulesen und dem Rathaus jährl. in der Zeit vom 10.11. – 20.11 oder bei einem Eigentümerwechsel sofort während des Jahres zu melden. Die Meldung ist auch mit unserem Online-Formular „Wasserzählerablesung“ möglich. Erfolgt keine Meldung an die Gemeinde, so wird der Verbrauch geschätzt und dabei der Wasserverbrauch des Vorjahres zugrunde gelegt.
Wasserbenutzungsgebühren | in Euro |
a) Verbrauchsgebühr seit 01.01.2003 | 1,30 € pro m³ |
a) Verbrauchsgebühr ab 01.01.2011 | 1,50 € pro m³ |
a) Verbrauchsgebühr ab 01.01.2012 | 1,60 € pro m³ |
b) Grundgebühren für Wasserzähler : | |
( bei einem Nenndurchfluß des Zählers) bis 2,5 cbm/h | 18,50 € jährl. |
bis 6,0 cbm/h | 24,65 € jährl. |
bis 10,0 cbm/h | 37,00 € jährl. |
über 10,0 cbm/h | 74,00 € jährl. |
Hinweis: Sämtliche Gebühren zuzügl. der gesetzl. MWSt. |
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Links
- WAS - gemeindliche Wasserabgabesatzung
- BGS – WAS - Beitrags und Gebührensatzung zur WAS
- Homepage des Zweckverbandes WBW in Deggendorf: http://www.wbw-info.de auf der Seite –Wasser – Chemische Parameter