Abwasseranlage Miltach
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Allgemeines:
Bei der Abwasseranlage Miltach handelt es sich um die bisher umfangreichste Baumaßnahme der Gemeinde.Bereits im Jahr 1987 wurde mit dem Bau der neuen Kläranlage Miltach begonnen.
Im Jahr 1990 wurde die neue Kläranlage und die Kanalbauarbeiten im Ort Miltach fertiggestellt und in Betrieb genommen.
Danach wurden in weiteren Bauabschnitten auch die Orte Oberndorf, Untervierau, Altrandsberg, Gferet sowie zuletzt im Jahr 2005 der Ortsteil Flammried aus der Gemeinde Zandt an die Kläranlage in Miltach angeschlossen.
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Beschreibung der Anlage:
Kläranlage:
- Betriebsgebäude [ mit Rechenanlage, Durchfluss- und Auslaufmessung, Sandfang und Laborraum ]
- Kombinationsbecken [ bestehend aus Belebungsbecken 770 m³ und Nachklärbecken 203 m³ ]
- Kombinationsbauwerk[ mit Schlammeindicker, Rücklaufhebewerk, Probeentnahmeschacht und Auslaufmessschacht ]
- drei Schlammstapelbehälter je 380 m³
Pumpstationen, RRB,
- Pumpwerk 1 und RRB 1.02 [ 246 m³] -beim Sportplatz Miltach
- Hochwasser Pumpstation beim Sportplatz Miltach
- Pumpwerk 2 und RRB 2.02 [230 m³] bei Fa. Spielwarenfabrik Nemmer.
- RÜB 2.01 beim KIG-Miltach
- RRB am Perlbach beim Schlossparkplatz [ wurde durch WWA errichtet]
- RÜB 1.01 an der Kötztingerstr. bei Fa. Kappenberger
Druckleitungen
- Druckleitung vom Pumpwerk 1 am Sportplatz durch den Regen zur Kläranlage
- Druckleitung vom Pumpwerk 2 bei der Spielwarenfabrik Nemmer zur Kläranlage
Kanäle:
Im Zuge der Abwasseranlage Miltach wurden in den Jahren 1987 bis 2005 folgende Ortsteilen an die Kläranlage Miltach angeschlossen:
- Miltach
Bau neuer Mischwasserkanäle in Miltach [im Ort, in der Kap.Siedlung und Teile der „Bahnhofsiedlung“].
Die kurz vorher im Zuge der Baugebietsausweisungen neu gebauten Kanäle [im Auwiesenweg, im Oberen Hochweg, in der Rossbergstrasse und der Schönprunnstraße] wurden nicht erneuert sondern an das neue Kanalnetz angeschlossen. - Altrandsberg
Bau der Schmutzwasserzuleitung von Miltach über Oberndorf, Untervierau bis zur Ortschaft Altrandsberg. Bau neuer Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle [ im Trennsystem ] in Altrandsberg sowie zum Kagerhof und Am Steinbruch. - Oberndorf
Bau neuer Regenwasser-und Schmutzwasserkanäle [ im Trennsystem ] in der gesamten Ortschaft Oberndorf sowie in der Zandter Straße und der Flammrieder Straße. - Gferet
Bau eines neuen Schmutzwasserkanals zur Ortschaft Gferet. - Untervierau
Bau neuer Regenwasser-und Schmutzwasserkanäle [ Trennsystem ] im Ort, sowie Am Riedbach und zum Prünstweg. - Flammried
Anschluß des Ortsteils Flammried (Gde.Zandt) an die Kläranlage Miltach
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Klärschlammanfall / Klärschlammentsorgung:
der Klärschlamm wurde bis einschließlich 2001 an die örtlichen Landwirte abgegeben und dafür eine Abnahmegebühr in Höhe von 10 € pro m³ vergütet. Seit dem Jahr 2002 wird von den Landwirten kein Klärschlamm mehr abgenommen, der Schlamm wird deshalb seither:
- teilweise an den Maschinenring abgegeben und
- teilweise entwässert und gepresst und durch überregionale Firmen entsorgt
Im Jahr | ||
Klärschlammanfall: | 1995 | 395 cbm Naßschlamm |
2000 | 725 cbm Naßschlamm | |
2005 | 1.600 cbm Naßschlamm |
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Einleitungswerte:
Für die Kläranlage Miltach wurden im Wasserrechtsbescheid des Landratsamtes Cham folgende Einleitungswerte genehmigt.
Abwasserabgabepflichtige Werte | |
Jahresschmutzwassermenge | 96.000 m³ |
CSB | 45 mg/l |
Phosphor | 3,5 mg/l |
Stickstoff-gesamt (N ges) | 10 mg/l |
Wasserrechtliche Werte: | |
Trockenwetterabfluß | 36 m³/ h 526 m³/ h |
Mischwasserabfluß (Abwassermenge je h) | 68 m³/ h |
BSB5 | 25 mg/l |
Abwasserabgabe:
Die Abwasserabgabe ist nach der tatsächl. Abwassermenge und nach der Schädlichkeit des Abwassers zu entrichten.
Trotz der hohen Reinigungsleistung der Kläranlage ( ca. 97 % ) ist für die Abwassereinleitung aus der Kläranlage Miltach in den Regen aufgrund der Abwassermenge von jährl. ca. 165.000 m³ für die Parameter CSB, Phosphor und Stickstoff eine jährliche Abwasserabgabe von ca. 7.300,00 € zu entrichten.
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Herstellungsbeitrag:
Die öffentliche Abwasseranlage wird mit staatlichen Zuweisungen und durch Herstellungsbeiträge nach der gemeindlichen Beitragssatzung finanziert.
Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus einem Beitragsanteil für die Grundstücksfläche des Anwesens und einem Beitragsanteil für die Geschoßfläche des angeschlossenen Gebäudes.
Der Herstellungsbeitrag für die Abwasseranlage wurde zuletzt 01.01.2004 festgesetzt. und beträgt seither:
Beitrag:
für Vollanschließer
ab 15.08.2008 (die Schmutzwasser und Regenwasser einleiten)
- Beitrag für die Grundstücksfläche 0,77 € pro m²
- Beitrag für die Geschoßfläche 12,83 € pro m²
für Teilanschließer
ab 15.08.2008 (die nur Schmutzwasser einleiten)
- Beitrag für die Grundstücksfläche 0,00 € pro m²
- Beitrag für die Geschoßfläche 12,83 € pro m²
Zuständiger Sachbearbeiter im Rathaus für Beiträge:
Markus Schreiner, Tel. 09944 / 3415-13, E-Mail: markus.schreiner@miltach.de
Grundstücksfläche ist grundsätzlich das Buchgrundstück, also die Größe des bebauten Grundstückes. In Ausnahmefällen (z.B. bei einem Gebäude über mehrere Flurnummern) werden Buchgrundstücke zur sog. wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst.
Für übergroße Grundstücke gilt folgende Satzungsregelung:
" Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten, die größer als 2000 m² sind, beträgt die beitragspflichtige Grundstücksfläche das fünffache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens aber 2000 m² und höchstens 3000 m² ".
Beispiel:
Grd.stücksfläche 3000 m², Geschoßfläche 350 m²: berechnet werden 2000 m²
Grd.stücksfläche 3000 m², Geschoßfläche 500 m²: berechnet werden 2500 m²
Grd.stücksfläche 4000 m², Geschoßfläche 800 m²: berechnet werden 3000 m²
Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen ermittelt. Entscheidend ist die sog. Gebäudefluchtlinie. Keller werden mit der gesamten Fläche herangezogen, Dachgeschosse nur, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder selbständige Gebäudeteile (Scheunen, Ställe, Schuppen, Garagen ...), die nicht an die Schmutzwasserableitung angeschlossen werden müssen oder dürfen, werden nicht zum Geschossflächenbeitrag herangezogen. Das gilt aber nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich eine Schmutzwasserableitung haben! Balkone, Terrassen und Loggien bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.
Grundstücke, die gewerblich ohne oder nur mit geringer Bebauung genutzt werden dürfen, werden zur Geschossflächenberechnung mit einem Viertel der Grundstücksfläche herangezogen. Bei sonstigen unbebauten Grundstücken ist die anzusetzende Geschossfläche nach der in der näheren Umgebung vorhandenen Bebauung im Durchschnitt zu ermitteln. Ansonsten ist ein Viertel der Grundstücksfläche als Geschossfläche anzusetzen
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Abwassergebühren:
Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Einleitungsgebühren. Die Einleitungsgebühr berechnet sich nach der Abwassermenge, der dem Wasserverbrauch des angeschlossenen Anwesens entspricht.
Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nach der gemeindlichen Satzung nicht ausgeschlossen ist.
Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer, nicht der Mieter.
Die Gebühr wird von der Gemeinde jährlich im Dezember durch Bescheid festgesetzt. Auf die Gebührenschuld sind am 15.02., 15.05., und 15.08. jeden Jahres Vorauszahlungen zu leisten (insgesamt ¾ der Jahresabrechnung des Vorjahres).
Der jährl. Wasserverbrauch für das Anwesen ist durch die Abnehmer selber abzulesen und jährlich jeweils Anfang Dezember im Rathaus zu melden.
Die Abwasserbenutzungsgebühr wurde zuletzt 01.01.2004 festgesetzt und beträgt seither:
Gebühren:
für alle Anschließer ab 1.1.2009 1,75 € pro m³
Zuständiger Sachbearbeiter im Rathaus für Gebühren:
Wühr Martina, 09944/3415-11
martina.wuehr@miltach.de
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