Bauschuttdeponie in Eben
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Kontakt: |
Inhalt:
- Entstehung
- Anfahrt zur Deponie
- Was darf angeliefert werden und was nicht
- Gebühren für die Anlieferung
Entstehung:
Die Bauschuttdeponie in Eben wurde im Zuge des Baus der Hochwasserdämme in Miltach angelegt. Auf den gepachteten Deponiegrundstücken in Eben wurde im Jahr 1998 der Lehm für die Schüttung der Hochwasserdämme in Miltach entnommen.
Die dadurch entstandene Deponiefläche ( mit einem Fassungsvermögen von ca. 31.000 m3) wird von der Gemeinde seither mit Bauschuttmaterial wieder aufgefüllt und nach der Auffüllung wieder rekultiviert.
Anfahrt
Die Anfahrt zur Deponie in Eben ist möglich:
- über die Bundesstraße B 85 aus Richtung Viechtach
- Abfahrt in Dietershof in Richtung Eismannsberg-Riedhof nach Eben – - über die Bundesstraße B 85 aus Richtung Miltach
- Abfahrt in Oberndorf in Richtung Eismannsberger Straße, Bauhof nach Eben -
Angeliefert werden darf:
- Beton ( auch mit dem Baustahl)
- Baggergut, Boden und Steine
- Mauerabbrüche (wie Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Kalkstein, Keramik und Putzresten)
- anfallende Heraklith, Rigipsplatten und Fermacellplatten (mit weniger als 10% Anteil)
- im Abbruchmaterial enthaltene Elektrokabelreste und Wasserrohre
- alte Porzellanwaschbecken und WC-Becken
- Beton – und Tondachziegel
Nicht abgelagert werden dürfen:
- Baustellenabfälle aus nichtmineralischen Stoffen(wie z.B. Bushilfsstoffen, Zubehör, Verpackungsmaterialien, Isoliermassen, Kleber und Schutzanstriche, Imprägniermittelreste)
- Kunststoffböden
- Bleche und Badewannen
- Mineralwolle, Alubeschichtete Glaswolle, Dachpappe, Rigips- und Fermacellplatten
- Asbesthaltige Abfälle (keine Eternitplatten)
- Stockholz und Gartenabfälle
Gebühren für die Anlieferung:
Eine Anlieferung ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Bauhofleiter H. Josef Früchtl oder der Gemeinde Miltach zulässig. Für die Anlieferung werden von der Gemeinde folgende Gebühren erhoben:
- Bei Anlieferung innerhalb der Gemeinde: 9,00 € pro m3
- Bei Anlieferung außerhalb der Gemeinde: 15,00 € pro m3
Hinweis:
Bei Anlieferung von Kleinmengen [ unter 1 m3 ] ist eine Mindestgebühr zu entrichten: i.H.v. 10,00 € bei Anlieferung innerhalb der Gemeinde und 15,00 € bei Anlieferung außerhalb der Gemeinde.
Zuständige Sachbearbeiterin im Rathaus:
Angelika Mühlbauer
Tel. 09944 / 3415-12
Fax: 09944 / 3415-22
E-Mail: angelika.muehlbauer@miltach.de

